Als Vollwappen bezeichnet man
die Einheit der Abwehrwaffen des Ritters. Sie besteht aus zwei Teilen: dem
Schild und dem Oberwappen, dem Helm mit Helmdecke und Helmzier.
Der Schild mit seiner idealen
Fläche ist der Hauptteil des Vollwappens. Im Kampf immer dem Gegner
entgegengehalten, eignet er sich besonders, ein Abbild der symbolisierten
Kraft zu transportieren. Auf den Schild mit dem Schildinhalt beschränkt
sich anfänglich die Vererblichkeit. Der Schild wird somit zu dem
eigentlichen Familienwappen. Er kann daher, wie sonst nur im kommunalen
Wappenwesen, ein vollständiges Wappen ersetzen.
Die Helmzier, ihrer leichten
und zerbrechlichen Ausarbeitung wegen nie im wirklichen Kampf getragen,
erlebt ihren Höhepunkt während den ritterlichen Kampfspielen. Im Getümmel
des Turniers bleibt der Teilnehmer durch dieses Persönlichkeitssymbol
weithin erkennbar.
In der Helmdecke, welche
gleichzeitig mit der Helmzier auftaucht, werden als weiterer Schmuck die
Wappenfarben wiederholt. Helmwulst und Laubkrone sind rein schmückendes
Beiwerk.
Jeder andere Schmuck, wie
Rang- oder Würdezeichen, Orden, Banner oder Schildhalter sind heraldisch
nicht erforderlich und daher unwesentliche Nebenteile eines Vollwappens.