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heraldik


das vollwappen mit seinen wesentlichen bestandteilen

Als Vollwappen bezeichnet man die Einheit der Abwehrwaffen des Ritters. Sie besteht aus zwei Teilen: dem Schild und dem Oberwappen, dem Helm mit Helmdecke und Helmzier.

Der Schild mit seiner idealen Fläche ist der Hauptteil des Vollwappens. Im Kampf immer dem Gegner entgegengehalten, eignet er sich besonders, ein Abbild der symbolisierten Kraft zu transportieren. Auf den Schild mit dem Schildinhalt beschränkt sich anfänglich die Vererblichkeit. Der Schild wird somit zu dem eigentlichen Familienwappen. Er kann daher, wie sonst nur im kommunalen Wappenwesen, ein vollständiges Wappen ersetzen.

Die Helmzier, ihrer leichten und zerbrechlichen Ausarbeitung wegen nie im wirklichen Kampf getragen, erlebt ihren Höhepunkt während den ritterlichen Kampfspielen. Im Getümmel des Turniers bleibt der Teilnehmer durch dieses Persönlichkeitssymbol weithin erkennbar.

In der Helmdecke, welche gleichzeitig mit der Helmzier auftaucht, werden als weiterer Schmuck die Wappenfarben wiederholt. Helmwulst und Laubkrone sind rein schmückendes Beiwerk. 

Jeder andere Schmuck, wie Rang- oder Würdezeichen, Orden, Banner oder Schildhalter sind heraldisch nicht erforderlich und daher unwesentliche Nebenteile eines Vollwappens.

geschichte


das vollwappen


der schild


der helm


die helmdecke


die helmzier


farben


links und rechts


das schweizerkreuz


 

 

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