Die Wappen müssen von weitem
klar erkennbar sein. Um möglichst grosse Farbkontraste zu erzielen
beschränkt sich die Heraldik auf vier farbstarke Grundfarben, die „echten“
Farben Rot, Blau, Grün und Schwarz und die zwei Metalle Gold und Silber.
Oft werden die Metalle Gold und Silber durch Gelb und Weiss ersetzt.
Zusätzlich werden die Farben Purpur und Fleischfarbe zugelassen: Purpur
als Sonderfarbe in verschiedenen Ländern. Die Fleischfarbe ist als einzige
natürliche Farbe bei menschlichen Gesichtern und nackten Körperteilen
erlaubt.
Farbvorschriften kennt die Heraldik nicht. Sämtliche Gegenstände können in
allen heraldischen Tinkturen (Farben und Metalle) dargestellt werden. Die
Naturfarbe wird im Allgemeinen in die nächstliegende heraldische Farbe
umgesetzt.
Die „Bewehrung“ (Zähne, Zunge, Krallen und Geschlechtsteile) bei Tieren
erfordert eine abstechende Tinktur, die sich jeweils nach der Schildfarbe
richtet.
