Der Sammelbegriff Heraldik
steht für Wappenkunde, Wappenkunst und Wappenrecht. Die Wappenkunde
umfasst die Gesetze und Regeln des Wappeninhalts und der Wappenführung.
Die Wappenkunst beschäftigt sich mit der praktischen Gestaltung der Wappen
im Sinne der Gesetze und Regeln der Wappenkunde. Das Wappenrecht regelt
die gesetzlichen Grundlagen im Umgang mit Wappen und kontrolliert
beispielsweise die Einmaligkeit des Kennzeichens.
Die Bezeichnung Heraldik ist
seit dem 15. Jahrhundert in Gebrauch und leitet sich von Herold ab. Die
Ehrenholde oder Herolde waren Bedienstete am Hof, deren Aufgabe es war die
Regeln und Gesetze im Umgang mit Wappen zu behüten und an Ritterturnieren
die Teilnehmer auf ihr Wappenrecht zu kontrollieren.
Als eigentliche
Hilfswissenschaft steht die Heraldik in Wechselbeziehung mit der
allgemeinen Geschichte, der Volkskunde und der Geschlechter- und
Familienkunde (Genealogie). Mit der Siegelkunde (Sphragistik) und der
Münzkunde (Numismatik) ist die Heraldik untrennbar verbunden.
Das Wort Wappen geht auf das
mittelhochdeutsche Wort „Wapen“ zurück, was soviel bedeutet wie Waffen.
Die noch heute gebräuchliche Redewendung: Ich bin gewappnet deutet auf
die Herkunft des Begriffes hin. Auch in anderen Sprachen findet sich eine
solche Verwandtschaft: in Französischen armoiries-armes, im Italienischen
armare-arma und im Englischen armorial-armes.